Fliegen ohne Betriebsleiter

Fliegen ohne Betriebsleiter - auch bei uns möglich!

Bei Sonnenaufgang los an die Nordsee? Spät abends nochmal schnell zum Tanken landen?

Das ist ab dem 15. September 2026 auch bei uns möglich! Das Luftamt Nordbayern hat die Betriebsregelung “Fliegen ohne Betriebsleiter” genehmigt. Diese gilt immer dann, wenn außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten kein Personal am Flugplatz ist. Somit ist Flugbetrieb für Luftfahrzeuge mit einem MTOW bis 2 Tonnen auch in Randzeiten problemlos und nach rechtzeitiger Ankündigung durch den Piloten möglich. 

Auf dieser Seite erklären wir die wichtigsten Regelungen und das Verfahren selbst, was ein Pilot vor An-/ Abflug tun muss, um den Service in Anspruch nehmen zu können.

Lesen Sie sich bitte vor dem Versand der Einverständniserklärung zwingend die FAQ durch!

FAQ Betriebsregelung

“Fliegen ohne Betriebsleiter” ist eine Betriebsform, bei der seitens des Airports kein Personal vorgehalten wird. Somit ist der Pilot selbst verantwortlich, unter Beachtung der geltenden Betriebsregelung eine Entscheidung über Landung oder Start am Flugplatzgelände zu treffen.

Das Verfahren “Fliegen ohne Betriebsleiter” ist grundsätzlich nur außerhalb der regulären veröffentlichten Öffnungszeiten des Airports möglich, oder während der Öffnungszeiten, wenn seitens des Flugplatzbetreibers kein Personal gestellt werden kann und dieser von der Betriebspflicht befreit wurde (NOTAMs beachten!)

Für den Airport Hof-Plauen betrifft dies insbesondere die Zeiten SR-30 bis Betriebsbeginn oder Betriebsende bis SS+30, in denen der Betrieb auf PPR-Basis stattfindet und kein Personal anwesend ist.

Folgende Flüge sind im Rahmen der Betriebsregelung nicht erlaubt:


• Flüge mit Luftfahrzeugen und Drehflüglern über 2 Tonnen MOTW
• Gewerbliche Flüge, welche gemäß NfL 2023-1-2792 RFFS benötigen
• Platzrundenflüge vor 9 Uhr und nach 20 Uhr Lokalzeit
• IFR-Flüge (ohne Flugregelwechsel)
• Flüge in der Nachtzeit bzw. nach/vor SS+30/SR-30
• Flüge bei schneebedeckten und/ oder vereisten Flugbetriebsflächen
• Flüge aus/in Drittstaaten, sowie Flüge, die zur polizeilichen und/oder zollrechtlichen Ein-/ Ausreise in den Wirtschaftsraum der EU dienen
 

Eine Möglichkeit, die Landebahnbefeuerung durch den Luftfahrzeugführer zu aktivieren
besteht nicht.

Jeder andere Flugverkehr, der einen aktiven Transponder oder Flarm mitführt und nicht in der oben genannten Negativliste aufgeführt ist, ist somit erlaubt.

JA. Schulflüge sind erlaubt, solange diese mit Flugzeugen bis 2 to. MTOW durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie: Platzrundenflüge sind bei “Fliegen ohne Betriebsleiter” nur von 9 Uhr lcl bis 20 Uhr erlaubt! Flüge in der Nachtzeit sind ebenfalls nicht erlaubt (zudem kann die Befeuerung nicht per Funk aktiviert werden)

Die genehmigte Betriebsregelung ist nicht auf platzansässige Piloten beschränkt. Grundsätzlich kann jeder von der Betriebsregelung Gebrauch machen. Zugelassen sind Luftfahrzeuge bis 2 to. MTOW mit aktivem Transponder oder Flarm.

Der Airport kommt seiner Verkehrssicherungspflicht und der Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebes nach, in dem er täglich mindestens eine RWY-Kontrolle durchführt und diese in einem Runway Condition Code (RWYCC) dokumentiert. Dabei wird der Code in drei eingeteilten Dritteln der RWY angegeben

Der RWY gibt folgende Parameter an:

  • IACO Identifier des Flugplatzes
  • Datum und Uhrzeit (LCL)
  • Begutachtete, aktive Pistenrichtung
  • Condition-Code nach ICAO
  • Kontaminierungsgrad in Prozent
  • Höhe des stehenden Niederschlags
  • Art des Niederschlags
  • Verfügbare Pistenbreite in Metern

Der jeweils aktuelle RWYCC wird auf der Startseite der Website unter den NOTAM und Wetterinfos automatisiert veröffentlicht.

Sollte der letzte Zustandsbericht zu lange her sein, ist der Pilot selbst verpflichtet, sich über den ordnungsgemäßen Zustand der Start und Landebahn einen eigenen Überblick zu verschaffen! (Einsichtnahme vor Start/ Landung)

 

Vor An-/ Abflug ist zudem einmalig die Einverständniserklärung vorzulegen und für den Flug eine PPR-Anfrage zu stellen!

Bei An-/ Abflug gelten folgende Verfahren:

  1. Transponder/ FLARM/ ADSB einschalten (automatische Flugerfassung)!
  2. Ein- / Ausflug immer über die veröffentlichten VFR-Pflichtmeldepunkte!
  3. Blindmeldungen per Funk an andere Verkehrsteilnehmer senden!
  4. Nach Landung Piste über Rollbahnen schnellstmöglich verlassen!
  5. Abstellen von Luftfahrzeugen am Vorfeld ist nur auf den gekennzeichneten Positionen gestattet!
  6. Bei längerer Abstellung des Luftfahrzeuges am Vorfeld zwingend gegen Wegrollen und unberechtigten Zugriff sichern!
  7. Nach der Abstellung (bei nicht beabsichtigtem Wiederstart) ist das Vorfeld über den Ausgang zu verlassen.

JA! 

Vor  An-/ Abflug ist folgendes zwingend erforderlich:

 

  1. Einmalige Abgabe der Einverständniserklärung (siehe Downloads) über das Betriebsverfahren.
     
  2. Aufgabe einer PPR-Anfrage rechtzeitig (mind. 2 Std. vor An-/ Abflug) über das Webformular auf unserer Website

Zur automatisierten Flugerfassung nutzen wir JetVision und unsere Abrechnungssoftware aerops.

JetVision erkennt durch den aktiven Transponder oder Flarm die Flugbewegung und überträgt diese automatisiert in unsere Abrechnungssoftware.

Ein An-/ Abflug unter der Betriebsregelung “Fliegen ohne Betriebsleiter” ist daher nur mit aktivem Transponder/Flarm zulässig!

Die Abrechnung erfolgt 

  • per Rechnungsanfrage über die aerops-App
  • über das in der Software angelegte Kundenkonto (Lastschrift oder Rechnung per Mail)
  • Rechnung per Post

Hierzu werden - sofern kein Kundenkonto zum Lfz bereits besteht - die in der Einverständniserklärung angebenen Adressdaten verwendet.

Sie können sich auch auf dieser Seite (siehe weiter unten) für ein Kundenkonto registrieren. Die Angabe von Bankdaten ist nicht notwendig.

Der Alarmplan kann an folgenden Orten gefunden werden:

  • Im Schaukasten am Vorfeldeingang
  • Am Metallkasten des Rettungsgeräts hinter der AVGAS Tankstelle
  • auf dieser Website unter Downloads

Das Rettungsgerät, sowie Feuerlöscher befinden sich am/im Metallkasten hinter der AVGAS Tankstelle. Im Metallkasten finden Sie folgende Ausrüstung vor:

  • zwei Handfeuerlöscher mit je 9 Löschmitteleinheiten
  • zwei Handfeuerlöscher mit je 15 Löschmitteleinheiten
  • Verbandkasten nach VK DIN 14142
  • ein Hebel- und Brechwerkzeug (z.B. „Halligan-Tool“)
  • ein Gurttrennmesser
  • eine Feuerwehraxt (Funkenfrei nach DIN 14900)
  • eine Handblechschere
  • eine Handmetallsäge
  • ein langhebeliger Bolzenschneider und ein Drahtseilschneider
  • ein Einreißhaken mit Stiel (DIN 14851)
  • zwei Decken
  • 2 Paar Schnittschutzhandschuhe DIN EN 388 

Bei “Fliegen ohne Betriebsleiter” wird kein darüberhinaus führender Brandschutz mittels Personal und Fahrzeugen gestellt!

Bitte befolgen Sie im Schadenfall den Alarmplan, versuchen Sie Brände zu löschen und Menschenleben zu retten. Bringen Sie sich dabei aber nicht selbst in Gefahr!

Zu Dienstbeginn oder Dienstschluss wird durch den diensthabenden Betriebsleiter/ Fluglosten per Funk der Betriebsübergang mit folgendem Funkspruch mitgeteilt:

„Tower Hof an alle: Kontrollzone ist aktiviert“ oder „… deaktiviert“

Nein.

Es wird außerhalb der Öffnungszeiten nur die Mindestausstattung an Rettungsausrüstung für nichtgewerblichen Flugbetrieb gestellt.

ICAO-Brandschutz wird nur während der Öffnungszeiten gestellt.

Ja, das ist wie folgt möglich:

 

  • Sie laden sich die aerops-App und bezahlen per App (Kreditkarte/ ApplePay/ GooglePay)
  • Sie registrieren sich als neuer Rechnungskunde hier: EDQM Antrag Kundenkonto

 

 

Kunden die über einen Tanktransponder verfügen, können jederzeit an unseren Tankstellen tanken.

Wenn Sie noch keinen Tanktransponder haben, können Sie gerne eine Mail an accounting(at)airport-hof.de senden und diesen anfordern. Es fällt eine Pfandgebühr für den Transponder an.

Der RWYCC gibt folgende Parameter an:

  • IACO Identifier des Flugplatzes
  • Datum und Uhrzeit (LCL)
  • Begutachtete, aktive Pistenrichtung
  • Condition-Code nach ICAO
  • Kontaminierungsgrad in Prozent
  • Höhe des stehenden Niederschlags
  • Art des Niederschlags
  • Verfügbare Pistenbreite in Metern

Der jeweils aktuelle RWYCC wird auf der Startseite der Website unter den NOTAM und Wetterinfos automatisiert veröffentlicht.

Sollte der letzte Zustandsbericht zu lange her sein, ist der Pilot selbst verpflichtet, sich über den ordnungsgemäßen Zustand der Start und Landebahn einen eigenen Überblick zu verschaffen! (Einsichtnahme vor Start/ Landung)

Das Bild zeigt ein Sportflugzeug zum Start bereit auf der Startbahn des Flughafen Hof-Plauen

Antrag Kundenkonto

Das Formular wird nicht korrekt angezeigt? Hier direkt öffnen

Ralf KaußlerCEO+49 (0)9292 / 977 – 0info@airport-hof.de

Mo - Fr: 07.00 - 20.00 Uhr
Sa, So, Hol: 09.00 - 19.00 Uhr
Andere Zeiten: PPR